Handwerker Service

Dienstleistungsvereinbarung

LETZTER STAND: 07.05.2019.

DIESE VEREINBARUNG wurde an jenem Datum abgeschlossen, an dem der Kunde die Anlagen erhalten hat.

ZWISCHEN: dem Dienstleister und dem Kunden (nachfolgend "Vereinbarungsparteien" genannt).

PRÄAMBEL

RL Handwerker Service e.U. (FN 421919w; ATU69235909) ("Handwerker Service") leitet die Online Plattform www.handwerker-service.at, mittels welcher ein Kunde Dienstleister für Dienstleistungen buchen kann.

Die Dienstleister sind unabhängige Dienstleister, die über den Handwerker Service registriert sind, um Dienstleistungen anzubieten. Der Handwerker Service bietet die Dienstleistungen nicht selbst an, sondern ist ein Drittvermittler der Vereinbarungen zwischen Kunden und Dienstleistern. Somit kann der Handwerker Service Kundenanfragen für Dienstleistungen erhalten und bestätigen, Rechnungen im Namen der Dienstleister ausstellen und Zahlungen an Dienstleister weiterleiten.

Kunden schließen zwei Vertragsverhältnisse, der erste Vertrag besteht zwischen dem Handwerker Service, der den Zugang und die Nutzung der Webseite www.handwerker-service.at vonseiten des Kunden verwaltet (Nutzungsbedingungen). Der zweite Vertrag ist dieser Vertrag zwischen dem Kunden und den Dienstleistern für die Erbringung von Dienstleistungen ("Vereinbarung"). Durch die Webseite stellen Kunden Anfragen in Bezug auf Dienstleistungen und Dienstleister bieten diese an, und dies alles im Einklang mit den Geschäftsbedingungen aus dieser Vereinbarung.

DIE VEREINBARUNGSPARTEIEN ERKLÄREN HIERMIT FOLGENDES:

1. Definitionen und Auslegungen

1.1 Bei der Auslegung dieser Vereinbarung haben die folgenden Wörter die folgende Bedeutung, es sei denn, eine andere Absicht ist angeführt:

"Vereinbarung" bedeutet diese Vereinbarung zusammen mit jedweden Terminplänen oder Anlagen hierzu, die gelegentlich schriftlich geändert werden können, und dies nach Einverständnis der Vereinbarungsparteien;

"Anlagen" bedeutet die E-Mail, die der Kunde erhält, und in welcher die Dienstleister bestätigt werden, oder die E-Mail, die die Dienstleister erhalten, und in welcher ihre Annahme der Buchungsanfrage bestätigt wird, und die als Anlage zu dieser Vereinbarung gilt;

"Gebuchte Dienstleistungen" bedeutet jene Dienstleistungen, die der Dienstleister im Einklang mit der Anlage zu erbringen hat;

"Gebuchter Dienstleistungsstandort" bedeutet die Adresse, an der die gebuchten Dienstleistungen ausgeführt werden, wie in der Anlage beschrieben ist;

"Buchungsanfrage" bedeutet die auf der Webseite vorgenommene Buchung für Dienstleistungen, die im Einklang mit dem vereinbarten Termin und dem gebuchten Dienstleistungsstandort durchzuführen sind;

"Dienstleister" bedeutet die Person oder Firma, die in der Anlage als solcher angeführt ist;

"Beschwerde" bedeutet jedwede derzeitige oder zukünftige Beschwerde, Tätigkeit, Forderung oder Rechte, die wie auch immer infolge von oder in Zusammenhang mit den Dienstleistungen entstehen, einschließlich jedweder Schadensansprüche, Beschwerden, Tätigkeiten, Klagen, Klageansprüche oder Verfahrensansprüche, Arbitragen, fällige Verbindlichkeiten, Kosten und Aufwendungen (einschließlich Rechtskosten und Aufwendungen), Forderungen, Urteile oder Beschlüsse infolge von jedweden Bestimmungen aus Gesetzen, Schiedssprüchen, Anordnungen oder Beschlüssen, die am Tag des Abschlusses dieser Vereinbarung bekannt sind oder nicht bekannt sind.

"Produkte und Ausstattung" bedeutet die Produkte und Ausstattung, die zur effektiven Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind;

"Dienstleistungen" bedeutet die im Einklang mit dieser Vereinbarung vonseiten der Dienstleister für den Kunden erbrachten Dienstleistungen;

"Kunde" bedeutet die Person oder Firma, die als solche in der Anlage angeführt ist;

"Euro" oder "" bedeutet die offizielle Währung der Europäischen Zone;

"Zahlungsbetrag" bedeutet jener Betrag (einschließlich Bearbeitungsgebühren, sofern vorhanden), der vonseiten des Kunden für die Erbringung der Dienstleistungen durch den in der Anlage angeführten Dienstleister zu zahlen ist;

"Vereinbarter Termin" bedeutet die Zeit und das Datum der Dienstleistungen, die vonseiten der in der Anlage angeführten Dienstleister zu erbringen sind.

"Webseite oder Plattform" bedeutet www.handwerker-service.at und hiermit verbundene Produkte, Dienstleistungen, Software und die Kommunikationsplattform.

1.2 In dieser Vereinbarung, wenn der Zusammenhang es nicht anders erfordert: (a) dienen die Überschriften nur zur Übersicht und haben keinerlei Einfluss auf die Auslegung dieser Vereinbarung; (b) schließen Wörter im Singular auch den Plural ein und umgekehrt; (c) umfassen Wörter eines Geschlechts auch das andere Geschlecht; (d) schließen Wörter einer natürlichen Person auch Firmen, Partnerschaften, Joint-Ventures, Vereinigungen, Unternehmen und jedwede staatliche Agenturen ein; (e) bezieht sich ein Verweis auf eine „Partei“, „einen Kläger“ oder/und „einen Beklagten“ insgesamt auf die gesamte Firma und ohne Beschränkung auf ihre Geschäftsführer, Angestellten, Mitglieder, Beschäftigten und Vermittler; (f) beinhaltet ein Verweis auf irgendeine Sache (einschließlich, jedoch nicht ausschließlich, irgendeines Rechts) einen Teil dieser Sache; (g) bedeutet ein Verweis zu einem Teil, einer Klausel, einer Partei, einer Anlage, einem Beleg oder Terminplanung einen Verweis zu einem Teil und einer Klausel von und eine Partei, Anlage, einen Beleg oder eine Terminplanung dieser Vereinbarung und einen Verweis auf diese Vereinbarung beinhaltet jedwede Anlagen, Belege oder Terminplanungen; (h) beinhaltet ein Verweis auf ein Statut, eine Vorschrift, Verlautbarung, Anordnung oder Gesetzesverordnung sämtliche Stute, Vorschriften, Verlautbarungen, Anordnungen oder Gesetzesverordnungen, die diese ändern, zusammenlegen oder ersetzen, und ein Verweis auf ein Statut beinhaltet sämtliche Vorschriften, Verlautbarungen, Anordnungen oder Gesetzesverordnungen, die unter diesem Statut veröffentlicht werden; (i) beinhaltet ein Verweis auf ein Dokument sämtliche Änderungen oder Ergänzungen des oder den Austausch des Dokuments oder einen Vermerk zum Dokument; (j) es werden keine Bestimmungen dieser Vereinbarung aufgrund dessen negativ für eine einzelne Vereinbarungspartei ausgelegt, dass die Vereinbarungspartei für die Erstellung dieser Vereinbarung oder dieser Bestimmung verantwortlich war; (k) der Abschluss einer Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Personen bindet diese gemeinsam und einzeln.

2. Buchung

2.1. Der Kunde hat eine Buchungsanfrage gestellt und erklärt sich damit einverstanden, den Zahlungsbetrag mittels dieser Plattform an den Dienstleister zu zahlen.

2.2. Der Dienstleister bestätigt, dass dieser in der Lage ist, der Buchungsanfrage zu entsprechen, einschließlich der Erbringung der Dienstleistungen zum vereinbarten Termin und am gebuchten Dienstleistungsstandort und zu diesem Preis.

3. Pflichten der Dienstleister

3.1. Bei der Erbringung der Dienstleistungen für den Kunden, hat der Dienstleister: (a) die Dienstleistungen mit der entsprechenden Sorgfalt und mit der entsprechenden Fachkenntnis zu erbringen; (b) sämtliche erforderlichen Schritte zu unternehmen, um jedweden Verlust und/oder Schaden zulasten des Eigentums des Kunden zu vermeiden; (c) die Dienstleistungen in einer Art zu erbringen, die dem gewünschten zwischen den Vereinbarungsparteien vereinbarten Ergebnis am nächsten kommt; (e) die Dienstleistungen im Einklang mit den gebuchten Dienstleistungen zu erbringen.

3.2. Die Dienstleistungen gelten als im Einklang mit dieser Vereinbarung erbracht und angenommen, sofern der Kunde nicht so bald wie möglich, jedoch nicht später als 24 Stunden nach Abschluss der Dienstleistungen den Handwerker Service darüber in Kenntnis setzt, dass die Dienstleistungen nicht zu einem annehmbaren Standard erbracht wurden. Der Handwerker Service hat sämtliche Beschwerden umgehend an den Dienstleister weiterzuleiten, sofern der Kunde den Mangel nicht bereits dem Dienstleister gemeldet hat.

3.3. Sofern der Dienstleister die Dienstleistungen nicht zufriedenstellend erbracht hat, so erklärt sich der Dienstleister damit einverstanden, an den gebuchten Dienstleistungsstandort zurückzukehren und die Dienstleistung zu einem annehmbaren Standard abzuschließen. Der Handwerker Service wird eine angemessene Zeit mit den Vereinbarungsparteien vereinbaren, zu welcher der Dienstleister zu dem gebuchten Dienstleistungsstandort zurückkehren und die Dienstleistung abschließen kann.

3.4. Gesetzliche Ansprüche des Kunden gegenüber dem Dienstleister, die über das Recht einer erneuten Erbringung der Dienstleistung hinausgehen, bleiben unberührt.

4. Pflichten des Kunden

4.1. Der Kunde hat alles zu unternehmen, was erforderlich ist, damit der Dienstleister die Dienstleistungen effektiv im Einklang mit der Buchungsanfrage ausführen kann.

4.2. Der Kunde hat sämtliche Produkte und Ausstattung beizubringen, die für die effektive Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind.

4.3. Der Kunde hat alles zu unternehmen, was für einen sicheren Arbeitsplatz für den Dienstleister erforderlich ist.

4.4. Der Kunde hat den Handwerker Service so bald wie möglich über jedweden Schaden in Kenntnis zu setzen, der durch den Dienstleister am Eigentum des Kunden entstanden ist, jedoch nicht später als 24 Stunden nach Abschluss der Dienstleistungen.

5. Zahlung

5.1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Handwerker Service nach der erfolgreichen Erbringung der Dienstleistung im Namen des Dienstleisters eine automatische Kontobelastung mithilfe der vom Kunden angeführten Zahlungsmethode und im Einklang mit den Nutzungsbedingungen unserer Webseite mit dem Zahlungsbetrag vornehmen wird.

5.2. Der Handwerker Service wird dem Kunden eine Rechnung ausstellen.

6. Änderungen und Stornierungen

6.1. Der Kunde kann eine Buchungsanfrage bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos stornieren oder ändern.

6.2. Sollte der Kunde zwischen 2 und 24 Stunden vor dem vereinbarten Dienstleistungstermin eine Buchungsfrage stornieren oder ändern, so hat dieser 72 € Stornogebühren zu zahlen.

6.3. Sollte der Kunde innerhalb von 2 Stunden vor dem vereinbarten Dienstleistungstermin eine Buchungsanfrage stornieren oder ändern, so hat der Kunde Stornogebühren zu zahlen, die dem Zahlungsbetrag entsprechen, jedoch nicht mehr als 200 € betragen.

6.4. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass sofern der Dienstleister aus irgendeinem Grunde nicht in der Lage ist, die Dienstleistungen zu erbringen, diese Dienstleistungen im Einklang mit den Nutzungsbedingungen auf der Webseite durch einen anderen Dienstleister erbracht werden können.

7. Rückerstattungen

7.1. Sofern dem Kunden infolge der Verletzung dieser Vereinbarung vonseiten des Dienstleisters eine Rückerstattung zusteht, so wird diese Rückerstattung auf den Zahlungsbetrag begrenzt.

8. Kündigung

8.1. Jede Vereinbarungspartei kann diese Vereinbarung kündigen, sofern die andere Vereinbarungspartei eine wesentliche Bedingung dieser Vereinbarung verletzt.

8.2. Sofern die Buchungsanfrage im Einklang mit den obigen Klauseln 6.1., 6.2., 6.3. oder 6.4 gekündigt wird, so ist diese Vereinbarung zeitgleich gekündigt.

8.3. Diese Vereinbarung ist umgehend beendet, sobald beide Vereinbarungsparteien ihre Pflichten aus dieser Vereinbarung erfüllt haben.

9. Höhere Gewalt

9.1. Sofern durch jedwede Ereignisse höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle der Vereinbarungsparteien liegen, die Durchführung jedweder Bestimmungen dieser Vereinbarung verzögert oder verhindert wird: (a) so gilt eine solche Verzögerung der Durchführung nicht als Verletzung dieser Vereinbarung; (b) so kann aufgrund dessen kein Verlust- oder Schadensersatz vonseiten einer Vereinbarungspartei von der anderen gefordert werden; und (c) die Vereinbarungsparteien haben alles zu unternehmen, um jedwede Unterbrechungszeiträume, die durch Ereignisse höherer Gewalt entstanden sind, so kurz wie möglich zu halten und zu verkürzen.

9.2. Als ein Ereignis höherer Gewalt gelten und dieses beinhaltet Feuer, Überschwemmungen, Unfall, Aussperrung, Streik, Arbeitsbedingungen oder Arbeitskämpfe jeglicher Art, unabwendbare Unfälle, nationale Katastrophen auf Aufruhre, Krankheiten, höhere Gewalt oder Ereignisse, der Erlass einer Anordnung des Parlaments oder die Handlung einer gesetzlich gebildeten Behörde, jede Ursache oder ein Ereignis aus oder infolge von Krieg oder eine andere Ursache oder ein Ereignis (ähnlicher oder nicht ähnlicher Natur) außerhalb der Kontrolle der Vereinbarungsparteien.

10. Übertragung

10.1. Keine der Vereinbarungsparteien ist befugt, ihre entsprechenden Rechte und/oder Pflichten aus dieser Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Einwilligung der anderen Vereinbarungspartei zu übertragen und/oder jemandem zuzuweisen.

11. Beilegung von Streitigkeiten

11.1. Keine der Vereinbarungsparteien hat Arbitrage- oder Gerichtsverfahren (mit Ausnahme von Verfahren oder der Beantragung von Rechtsschutz) in Bezug auf eine Streitigkeit, die aus dieser Vereinbarung entstanden ist („Streitigkeit“), einzuleiten, sofern diese Klausel nicht erfüllt ist.

11.2. Jene Vereinbarungspartei, die befindet, dass eine Streitigkeit entstanden ist, hat die andere Vereinbarungspartei aus dieser Vereinbarung darüber in Kenntnis zu setzen und die Art der Streitigkeit genauer zu beschreiben ("Mitteilung über eine Streitigkeit").

11.3. Innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Übermittlung der Mitteilung über eine Streitigkeit (oder ein längerer schriftlich durch die Vereinbarungsparteien vereinbarter Zeitraum) hat jede der Vereinbarungsparteien alles dafür zu unternehmen, damit diese Streitigkeit gelöst wird.

11.4. Sofern die Streitigkeit nach Ablauf des 14-Tage-Zeitraums nicht beigelegt werden kann, so haben die Vereinbarungsparteien gemeinsam eine Schiedsperson zu bestellen und dafür Sorge zu tragen, dass den Beauftragungsbedingungen der Schiedsperson zugestimmt wird.

11.5. Sollte es den Vereinbarungsparteien innerhalb von fünfundzwanzig (25) Tagen nach Übermittlung der Mitteilung über eine Streitigkeit nicht gelingen, eine Schiedsperson zu bestellen und/oder die Beauftragungsbedingungen der Schiedsperson zu akzeptieren, so kann eine Vereinbarungspartei sich an die lokalen Behörden bezüglich einer öffentlich anerkannten Schiedsperson wenden, um eine Schiedsperson zu bestellen und die Beauftragungsbedingungen der Schiedsperson festzulegen.

11.6. Jegliche Informationen oder Unterlagen, die durch eine der Vereinbarungsparteien im Rahmen dieser Klausel übermittelt werden: (a) gelten unter Vorbehalt; (b) sind vertraulich zu behandeln; und (c) dürfen ausschließlich zur Beilegung der Streitigkeit verwendet werden.

11.7. Jede der Vereinbarungsparteien trägt ihre eigenen Kosten für die Befolgung dieser Klausel und die Vereinbarungsparteien haben dieselben Kosten für die Beauftragung einer Schiedsperson aus Klausel 11.4. oder 11.5. zu tragen.

12. Allgemeine Bestimmungen

12.1. Diese Vereinbarung kann ausschließlich auf schriftlichem Wege und durch Unterzeichnung jeder der Vereinbarungsparteien geändert werden.

12.2. Die Vereinbarungsparteien stimmen darin überein, dass diese Vereinbarung die gesamte Vereinbarung und das Verständnis hiervon zwischen den Vereinbarungsparteien betrifft und dass es keine anderen Darstellungen, Zusagen, Garantien, Abkommen, Unternehmungen, Geschäftsbedingungen in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung jedweder Art oder Wirkung gibt, weder mündliche noch schriftliche, sofern nicht anders in dieser Vereinbarung angeführt.

12.3. Sämtliche Mitteilungen, Anfragen und jedwede andere Kommunikation zwischen den Vereinbarungsparteien für Zwecke dieser Vereinbarung sind schriftlich zu erfolgen und an die in dieser Vereinbarung angeführte Adresse der Vereinbarungsparteien zu senden.

12.4. Sollte eine Bedingung ungültig, rechtswidrig oder nicht durchführbar sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirkung der anderen Bedingungen dieser Vereinbarung.

12.5. Diese Vereinbarung kann in einer beliebigen Anzahl von Exemplaren ausgestellt werden und all diese Exemplare bilden zusammen diese Vereinbarung.

12.6. Auf kein Recht im Rahmen dieser Vereinbarung wird ohne schriftliche Mitteilung und Unterzeichnung beider Vereinbarungsparteien verzichtet.

12.7. Keine Verzichtserklärung vonseiten einer der Vereinbarungsparteien durch die Verletzung vonseiten Dritter gilt als Verzichtserklärung durch jedwede folgende Verletzung.

12.8. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen der Republik Österreich und die Vereinbarungsparteien erklären sich mit der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte der Republik Österreich einverstanden.

menu