LETZTER STAND: 15.12.2025.
Dieser Dienstleistungsvertrag („Vertrag“) wird an dem Tag geschlossen, an dem der Kunde die Buchungsbestätigung („Anhang“) erhält.
Dieser Vertrag kommt als Ergebnis einer über die Plattform www.handwerker-service.at durchgeführten Buchung zustande. Der Plattformbetreiber (Axo Technologies Ltd) ist keine Partei dieses Vertrags und übernimmt keinerlei vertragliche Pflichten oder Haftung daraus.
ZWISCHEN:
1. Dem Dienstleister („Dienstleister“) und
2. Dem Kunden („Kunde“),
im Folgenden gemeinsam die „Parteien“ genannt.
BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Sofern nicht anders bestimmt, haben die folgenden Begriffe die nachstehend festgelegte Bedeutung:
„Vertrag“ - Dieser Vertrag einschließlich sämtlicher Anhänge und Anlagen.
„Anhang“ - Die an den Kunden gesendete Buchungsbestätigung per E-Mail mit Angaben zum Dienstleister, Datum, Uhrzeit, Ort, Preis und der gebuchten Dienstleistung.
„Gebuchte Leistungen“ - Die Leistungen, die der Dienstleister gemäß Anhang für den Kunden erbringen muss.
„Leistungsort“ - Die Adresse, an der die gebuchten Leistungen zu erbringen sind.
„Buchungsanfrage“ - Die vom Kunden über die Plattform übermittelte Reservierung.
„Vergütung“ / „Payment Amount“ - Der zwischen den Parteien vereinbarte Festpreis für die gebuchten Leistungen.
„Leistungszeitpunkt“ - Das Datum und die Uhrzeit, zu denen die Leistungen erbracht werden sollen.
„Leistungen“ - Die vom Dienstleister erbrachten handwerklichen oder haushaltsnahen Dienstleistungen gemäß diesem Vertrag.
RECHTSVERHÄLTNIS DER PARTEIEN
a) Dieser Vertrag regelt ausschließlich das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Dienstleister; b) Axo Technologies Ltd sowie die Plattform sind nicht Vertragspartei und übernehmen keine Verantwortung oder Haftung für die Durchführung der Leistungen; c) Der Dienstleister handelt als selbständiger Unternehmer und nicht als Arbeitnehmer, Vertreter oder Erfüllungsgehilfe der Plattform.
BUCHUNG
a) Der Kunde hat eine Buchungsanfrage gestellt und stimmt der Zahlung des Vergütungsbetrags zu. b) Der Dienstleister hat den Auftrag angenommen und bestätigt, dass er die Leistungen zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Leistungsort erbringen kann.
PFLICHTEN DES DIENSTLEISTERS
Der Dienstleister verpflichtet sich:
a) Die Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt, Fachkenntnis und gemäß den anerkannten Regeln des Handwerks zu erbringen; b) Alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, um Schäden am Eigentum des Kunden zu vermeiden; c) Alle erforderlichen Werkzeuge sowie kleine Verbrauchsmaterialien (z. B. Schrauben, Dübel, Dichtstoffe) selbst bereitzustellen; d) Die gebuchten Leistungen entsprechend der Beschreibung im Anhang auszuführen; e) Etwaige Mängel innerhalb angemessener Frist zu beheben, sofern die Leistungen nicht ordnungsgemäß erbracht wurden, gemäß den Bestimmungen des österreichischen Gewährleistungsrechts.
PFLICHTEN DES KUNDEN
Der Kunde verpflichtet sich:
a) Dem Dienstleister sicheren und ungehinderten Zugang zum Leistungsort zum vereinbarten Leistungszeitpunkt zu ermöglichen. b) Für einen sicheren Arbeitsplatz und die Einhaltung grundlegender Sicherheitsanforderungen zu sorgen. c) Größere Materialien bereitzustellen, die für die Arbeiten erforderlich sind (z. B. Paneele, Fliesen, große Bauteile), sofern nichts anderes vereinbart wurde. d) Mängel oder Probleme so bald wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss der Leistungen, dem Dienstleister mitzuteilen.
ABNAHME DER LEISTUNGEN
a) Die Leistungen gelten als abgenommen, sofern der Kunde nicht innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss Mängel meldet; b) Meldet der Kunde Mängel fristgerecht, muss der Dienstleister diese innerhalb angemessener Frist beheben; c) Diese Regelung lässt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden gemäß ABGB unberührt.
ZAHLUNG
a) Der Kunde bezahlt die Vergütung direkt an den Dienstleister mittels einer von beiden Parteien akzeptierten Zahlungsart (Barzahlung, Überweisung, Karte usw.); b) Der Dienstleister stellt dem Kunden eine rechtskonforme Rechnung aus und ist für die Einhaltung aller steuerlichen Vorgaben selbst verantwortlich.
STORNIERUNGEN
Stornierungen richten sich nach der auf der Plattform veröffentlichten Stornierungsregelung:
a) Stornierung mehr als 24 Stunden vorher: keine Gebühren; b) Stornierung 2–24 Stunden vorher: Gebühr von 72 €; c) Stornierung weniger als 2 Stunden vorher: Vergütung in voller Höhe, jedoch maximal 200 €; d) Bei Stornierung durch den Dienstleister endet dieser Vertrag automatisch gebührenfrei.
GELD-ZURÜCK-GARANTIE & HAFTUNG
a) Der Dienstleister ist allein verantwortlich für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen; b) Bei Mängeln ist der Dienstleister verpflichtet, diese gemäß den gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen zu beheben; c) Kann ein Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden, hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung bis zur Höhe der Vergütung für den mangelhaften Teil der Leistung („Geld-zurück-Garantie“); d) Die Plattform haftet nicht für Leistungsfehler, Schäden oder Pflichtverletzungen des Dienstleisters; e) Der Dienstleister haftet für Schäden aufgrund fahrlässiger Pflichtverletzungen gemäß ABGB; f) Nichts in diesem Vertrag schränkt eine Haftung ein, soweit eine solche Einschränkung nach österreichischem Recht unzulässig wäre.
ZUGANG ZUM LEISTUNGSORT
a) Der Kunde stellt sicher, dass der Dienstleister sicheren und freien Zugang zum Leistungsort erhält; b) Wird der Zugang verweigert oder sind die Bedingungen unsicher, kann der Dienstleister: die Leistungserbringung verweigern und/oder angemessenen Aufwendungsersatz verlangen.
VERTRAGSAUFLÖSUNG
a) Jede Partei kann den Vertrag bei wesentlichem Vertragsbruch der anderen Partei fristlos kündigen; b) Der Vertrag endet automatisch, sobald beide Parteien ihre Verpflichtungen vollständig erfüllt haben.
HÖHERE GEWALT (FORCE MAJEURE)
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streiks, Krankheit). Die Erfüllung wird nach Wegfall des Ereignisses fortgesetzt.
STREITBEILEGUNG
a) Die Parteien bemühen sich zunächst um eine gütliche Einigung; b) Kann innerhalb von 14 Tagen keine Lösung erzielt werden, können die Parteien eine Mediation durch eine neutrale Person in Österreich durchführen; c) Scheitert die Mediation, steht jeder Partei der Rechtsweg offen.
ANWENDBARES RECHT
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand ist nicht-ausschließlich Österreich.
GESAMTVERTRAG
Dieser Vertrag bildet die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzt alle vorherigen Absprachen und Erklärungen.